Privatgutachten

Alle Gutachten die für private Auftraggeber außergerichtlich erstattet werden, sind Privatgutachten. Man nennt Privatgutachten auch Parteigutachten oder außergerichtliche Gutachten.

Der Kreis der möglichen Auftraggeber sind Privatpersonen, Versicherungen, Behörden, Rechtsanwälte, Unternehmungen und Banken.

Die zu erstellenden Privatgutachten werden von mir in der Funktion des öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen erstattet.

 

In vielen Fällen reicht bereits eine Ortsbesichtigung und eine einfache Stellungnahme zum fraglichen Sachverhalt um Sicherheit zu erlangen, ob bestimmte Fachregeln eingehalten worden sind. Ein klärendes Gespräch hilft geeignete Wege zu gehen und die anfallenden Kosten zu minimieren. Wenn weitergehende Maßnahmen erforderlich werden sollten, sind sie dadurch besser und sicherer einzuschätzen.

 

 

Hans Hinrich von Hinten

Fliesen-, Platten-, Mosaiklegermeister und von der Handwerkskammer Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fliesen-, Platten-, Mosaikleger Handwerk

 

Auf der Borg 41 a 

59494 Soest

 

Telefon: 02921 15997

Fax:       02921 31169

E-Mail:   fliesen.hagedorn@t-online.de

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