Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, daß von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein sollen.
Ein Schiedsgutachten stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung dar, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.
Die Parteien sind durch ihren Schiedsgutachtenvertrag an die vom Sachverständigen getroffenen Tatsachenfeststellungen gebunden.
Sollte es dennoch zum Prozess kommen, wäre das Gericht an die Tatsachenfeststellungen gebunden und könnte nicht erneut in eine Beweisaufnahme eintreten.
Der Vergleich stellt eine Zielsetzung der privatgutachterlichen Tätigkeit dar.
Der öbuv Sachverständige wird eine bestehende Vergleichsbereitschaft durchaus fördern um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der öbuv Sachverständige nimmt seine Aufgaben in Moderatorenfunktion wahr.
Hans Hinrich von Hinten
Fliesen-, Platten-, Mosaiklegermeister und von der Handwerkskammer Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fliesen-, Platten-, Mosaikleger Handwerk
Auf der Borg 41 a
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